Verlässl. Halbtagsgrundschule

1. Für alle Schüler der Grundschule wurde mit dem Schuljahr 2005/2006 die „Verlässliche Halbtagsgrundschule“ eingeführt.
2. Die Schüler werden von 7.30 bis13.30 Uhr betreut.
3. Der Grundschule wurde die ausschließliche organisatorische und finanzielle Zuständigkeit für die Ganztagsbetreuung der Kinder im Grundschulalter übertragen.
4. Die flexible Schulanfangsphase, die ein schnelleres, aber auch langsameres Durchlaufen der Klassenstufen 1 und 2 vorsieht, kann damit pädagogisch auf die ohnehin vorhandene Heterogenität der Lerngruppen in besonderem Maße reagieren und durch die Reduzierung bzw. Abschaffung der Rückstellungen die Flexibilisierung des Schuleintritts und die Individualisierung des Anfangsunterrichts realisieren.
5. Ein Aufrücken innerhalb der Schulanfangsphase von Jahrgangsstufe 1 nach Jahrgangsstufe 2 ist nicht vorgesehen, aber möglich. Schüler, die die im Rahmenlehrplan und in den künftig geltenden Standards am Ende der zweiten Jahrgangsstufe festgelegten Lern- und Leistungsentwicklungen sowie Kompetenzen bereits nach weniger als zwei Schuljahren nachweisen, können vorzeitig in die Jahrgangsstufe 3 aufrücken. Andererseits kann künftig auf Beschluss der Klassenkonferenz auch eine einjährige Verlängerung der Dauer der Schulanfangsphase angeordnet werden, wenn der Schüler die vorgegebenen Lern- und Entwicklungsziele nicht erreicht hat.
6. Die Schulanfangsphase endet mit einer Entscheidung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 3. Am Ende der 2. Jahrgangsstufe wird ein Test durchgeführt.
7. Der Unterschied im Entwicklungsalter der Schulanfänger beträgt auch heute schon ca. drei Jahre. Die Grundschule muss also alle schulpflichtigen Kinder entsprechend ihren unterschiedlichen Ausgangslagen, Vorkenntnissen und Fähigkeiten fördern.
8. Hierfür werden künftig die bisherigen Vorklassenleiterinnen im Rahmen der „Verlässlichen Halbtagsgrundschule“ unterstützend in der Schulanfangsphase eingesetzt. Sie werden vorrangig in von den Schulen eigenständig festzulegenden Organisationsformen eine basale Förderung der Lernanfänger übernehmen. Damit wird ihre qualifizierte Arbeit, die sie bisher in den Vorklassen geleistet haben, für alle Kinder fortgesetzt. Hierbei sind sowohl ein Zwei-Pädagogen-System als auch eine Lerngruppenteilung vorstellbar. Die Zusammenarbeit von Lehrern, Vorklassenleitern und Erziehern wird somit deutlich intensiviert und eine gezielte Förderung aller Kinder verbessert.
9. Je Zug (2 Klassen der Klassenstufe 1/2) steht eine Vorklassenleiterin bzw. Erzieher/in für die Zeit von 07.30 bis 13.30 Uhr mit einer 0,7-Stelle (zur Förderung u. Ä.) zur Verfügung.
G. Stepczynski



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