Anmeldung
Die Katholische Schule St. Alfons ist eine "Verlässliche Halbtagsgrundschule" mit möglicher Ganztagsbetreuung. Bevor Sie sich im Büro nach weiteren Einzelheiten erkundigen, lesen Sie bitte erst einmal die nachfolgenden "Häufig gestellten Fragen (FAQs)" durch.
Den Partnerschaftsvertrag können Sie hier lesen.
Häufig gestelle Fragen (FAQs)
Mit Beginn eines Schuljahres am 1. August werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 31. Dezember vollenden werden.
Bis September 2009 für die Einschulung im Jahre 2010.
Ja, unsere Schule legt großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. Nur wenn Eltern und Lehrer an einem Strang ziehen, kann Erziehungs- und Bildungsarbeit gelingen.
Es gibt auch evangelische Schüler an unserer Schule. Die Kinder müssen christlich getauft sein.
Für den Besuch einer katholischen Grundschule wird zur Zeit ein monatliches Schulgeld in Höhe von 37,- Euro erhoben.
Auf Antrag kann in besonderen Fällen eine Schulgeldermäßigung oder -befreiung ausgesprochen werden.
Ja, die Kath. Schule St. Alfons ist eine "Verlässliche Halbtagsgrundschule" (siehe dort) mit wahlweiser Ganztagsbetreuung.
Morgens ist eine Betreuung ab 6.00 Uhr für die Hortkinder durch unsere Erzieherinnen in der Schule möglich. Nach dem Unterricht werden die Schüler von den Erzieherinnen zum Hort gebracht. Dort bekommen die Kinder ein Mittagessen und können bis 16.00 oder 18.00 Uhr betreut werden.
Mehr über unseren Hort können Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik "Hort" lesen.
1. Für alle Schüler der Grundschule wurde mit dem Schuljahr 2005/2006 die "Verlässliche Halbtagsgrundschule" eingeführt.
2. Die Schüler werden von 7.30 bis13.30 Uhr betreut.
3. Der Grundschule wurde die ausschließliche organisatorische und finanzielle Zuständigkeit für die Ganztagsbetreuung der Kinder im Grundschulalter übertragen.
4. Die flexible Schulanfangsphase, die ein schnelleres, aber auch langsameres Durchlaufen der Klassenstufen 1 und 2 vorsieht, kann damit pädagogisch auf die ohnehin vorhandene Heterogenität der Lerngruppen in besonderem Maße reagieren und durch die Reduzierung bzw. Abschaffung der Rückstellungen die Flexibilisierung des Schuleintritts und die Individualisierung des Anfangsunterrichts realisieren.
5. Ein Aufrücken innerhalb der Schulanfangsphase von Jahrgangsstufe 1 nach Jahrgangsstufe 2 ist nicht vorgesehen, aber möglich. Schüler, die die im Rahmenlehrplan und in den künftig geltenden Standards am Ende der zweiten Jahrgangsstufe festgelegten Lern- und Leistungsentwicklungen sowie Kompetenzen bereits nach weniger als zwei Schuljahren nachweisen, können vorzeitig in die Jahrgangsstufe 3 aufrücken. Andererseits kann künftig auf Beschluss der Klassenkonferenz auch eine einjährige Verlängerung der Dauer der Schulanfangsphase angeordnet werden, wenn der Schüler die vorgegebenen Lern- und Entwicklungsziele nicht erreicht hat.
6. Die Schulanfangsphase endet mit einer Entscheidung zum Übergang in die Jahrgangsstufe 3. Am Ende der 2. Jahrgangsstufe wird ein Test durchgeführt.
7. Der Unterschied im Entwicklungsalter der Schulanfänger beträgt auch heute schon ca. drei Jahre. Die Grundschule muss also alle schulpflichtigen Kinder entsprechend ihren unterschiedlichen Ausgangslagen, Vorkenntnissen und Fähigkeiten fördern.
8. Hierfür werden künftig die bisherigen Vorklassenleiterinnen im Rahmen der "Verlässlichen Halbtagsgrundschule" unterstützend in der Schulanfangsphase eingesetzt. Sie werden vorrangig in von den Schulen eigenständig festzulegenden Organisationsformen eine basale Förderung der Lernanfänger übernehmen. Damit wird ihre qualifizierte Arbeit, die sie bisher in den Vorklassen geleistet haben, für alle Kinder fortgesetzt. Hierbei sind sowohl ein Zwei-Pädagogen-System als auch eine Lerngruppenteilung vorstellbar. Die Zusammenarbeit von Lehrern, Vorklassenleitern und Erziehern wird somit deutlich intensiviert und eine gezielte Förderung aller Kinder verbessert.
9. Je Zug (2 Klassen der Klassenstufe 1/2) steht eine Vorklassenleiterin bzw. Erzieher/in für die Zeit von 07.30 bis 13.30 Uhr mit einer 0,7-Stelle (zur Förderung u. Ä.) zur Verfügung.
G. Stepczynski
Ja, wenn noch ein Platz auf unserer Schule frei ist. Falls nicht, können Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen und werden dann gegebenenfalls benachrichtigt.
Die größten Chancen auf einen freien Platz bestehen für das 5. Schuljahr.
Einen ausgefüllten Bewerbungsbogen (wird zum Download unten auf dieser Seite angeboten); frühere Zeugnisse, falls das Kind schon eine andere Schule besucht.